SEAT Deutschland übernimmt den staatlichen Anteil der Umweltprämie für den CUPRA Born

Weiterstadt,
  • More
  • Download
  • Add to cart
  • Print
  • SEAT Deutschland stockt die Umweltprämie unbürokratisch auf
  • Förderung für den CUPRA Born in Höhe von bis zu 6.750 Euro
  • Voraussetzung: Bestellung vor dem 18. Dezember 2023 und Auslieferung bis spätestens 31. März 2024

Nach dem plötzlichen Aus der Umweltprämie durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat SEAT Deutschland beschlossen, nicht nur den Herstelleranteil, sondern auch den zuvor vom Staat gewährten Umweltbonus zu übernehmen. Diese Maßnahme aus Kulanzgründen gilt für Privatkund*innen in Deutschland, die bereits vor dem 18. Dezember 2023 den vollelektrischen CUPRA Born bestellt hatten.

„Wir stehen fest an der Seite unserer Kundinnen und Kunden und sehen es als unsere Verantwortung an, den Wandel hin zur Elektromobilität zu unterstützen. Daher haben wir uns dazu entschlossen, die Umweltprämie ohne bürokratische Hürden aufzustocken“, sagt Bernhard Bauer, Geschäftsführer SEAT Deutschland.

SEAT Deutschland übernimmt – zusätzlich zum Herstelleranteil – den staatlichen Anteil der Umweltprämie für alle Privatkund*innen, die bis zum 18. Dezember 2023 ihren CUPRA Born bestellt, aber noch nicht übernommen und zugelassen haben. Die Höhe der Förderung liegt zwischen 4.500 und 6.750 Euro. Wird der CUPRA Born noch 2023 ausgeliefert und zugelassen, ist es möglich, eine Förderung von bis zu 6.750 Euro zu erhalten. Erfolgen Auslieferung und Zulassung im neuen Jahr, und zwar bis zum 31. März 2024, zahlt SEAT Deutschland eine Prämie in Höhe von bis zu 4.500 Euro. SEAT Deutschland kompensiert somit vollständig den staatlichen Anteil, der ursprünglich von der Bundesregierung in Aussicht gestellt wurde.

SEAT Pressekontakt

Melanie Stöckl
Leiterin Kommunikation
T/ +49 151 14 72 66 03
melanie.stoeckl@seat.de

Sabine Stromberger
Sprecherin Produkt, Events und Lifestyle
T/ +49 151 14 72 66 05
sabine.stromberger@seat.de

Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen (www.dat.de), unentgeltlich erhältlich ist.